Das Hausgeld, auch als Wohngeld bekannt, wird von den Wohnungseigentümern monatlich eingezahlt und dient als Vorauszahlung für Betriebskosten und andere Ausgaben des gemeinschaftlichen Eigentums. In erster Linie ist es für Wohnungseigentümereigenschaften (WEG) im Kontext des Wohnungseigentumsgesetzes relevant.
Definition und Zusammensetzung
Das Hausgeld umfasst sämtliche Betriebskosten, die später auf die Mieter umgelegt werden können. Hierzu gehören Kosten für Wasser, Abwasser, Heizung, Hausmeisterdienste, Gartenpflege, Gebäudeversicherungen und vieles mehr. Ein Teil des Hausgeldes fließt zudem in eine Instandhaltungsrücklage, die für größere Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums vorgesehen ist.
Es setzt sich zusammen aus Betriebskosten, Erhaltungsrücklagen sowie Verwaltungskosten. Jedes Jahr wird das Hausgeld neu festgesetzt, wobei die zu erwartenden Kosten für jeden Wohnungseigentümer individuell berechnet werden. Anders als bei Mietwohnungen hängt die Höhe des Hausgeldes nicht von den individuellen Gegebenheiten des Eigentümers ab, sondern von den wahrscheinlich verursachten Kosten. Die Gesamthöhe des Hausgeldes kann je nach Region und Immobilie stark variieren. Verteilungsschlüssel und Konfliktpotential Die Aufteilung des Hausgeldes erfolgt gemäß dem Miteigentumsanteil der Immobilien, wobei Heiz- und Warmwasserkosten gesondert abgerechnet werden. Hierbei kommt es häufig zu Konflikten, gerade bei den Heiz- und Warmwasserkosten, da unterschiedliche Verteilungsschlüssel interpretierbar sind. Die Entscheidung über einen gerechten Verteilungsschlüssel obliegt der Eigentümergemeinschaft.
Am Ende eines Jahres erstellt die Hausverwaltung eine Jahresabrechnung, in der die tatsächlichen Kosten mit den gezahlten Vorschüssen verglichen werden. Je nach Ergebnis der Jahresabrechnung erhalten die Wohnungseigentümer entweder ein Guthaben oder müssen eine Nachzahlung leisten, dabei handelt es sich um die sogenannte Abrechnungsspitze.
Wirtschaftsplan als Basis des Haushaltsgeldes
Hausverwaltungen erstellen jedes Jahr einen Wirtschaftsplan, der die Kosten und Maßnahmen für das nächste Jahr vorausschauend plant und berechnet. Dieser Plan wird von der Wohnungseigentümerversammlung mit Stimmenmehrheit beschlossen und enthält auch die Berechnung der Hausgelder. Nach dem Beschluss des Wirtschaftsplans müssen die Wohnungseigentümer die für sie ausgerechnete Vorschreibung an den Verwalter bezahlen. Die Zahlung erfolgt in der Regel monatlich.