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Grundpfandrecht

Das Grundpfandrecht fungiert im Kontext von Immobilienkäufen und Baufinanzierungen als Sicherheit für den Immobilienkredit und ist eine Voraussetzung für diesen. Grundpfandrechte ermöglichen es dem Eigentümer einer Immobilie, sein Grundstück als Sicherheit für bestimmte Gegenleistungen zu verwenden, in der Regel für eine Baufinanzierung. Diese Pfandrechte werden gegen eine Gebühr vom Notar im Grundbuch der Immobilie vermerkt. Grundsätzlich bleiben die Grundpfandrechte gültig, bis der Eigentümer alle Schulden beglichen hat und eine Löschung der Pfandrechte einleitet. Sollten Kreditnehmer ihr Darlehen nicht mehr zahlen können, können die Grundpfandrechtgläubiger ihre Rechte geltend machen, was häufig zu einer Zwangsversteigerung führt, mit der die Restschulden beglichen werden sollen.

Zweck der Grundpfandrechte

Die Hauptfunktion von Grundpfandrechten besteht darin, den Kreditgeber gegen einen Kreditausfall des Kreditnehmers abzusichern. Der Immobilienerwerber gewährt diese Rechte, wenn er zusätzliches Kapital für den Kauf benötigt. Banken sind in der Regel erst bereit, Baufinanzierungen mit hohen Beträgen anzubieten, wenn sie diese durch Grundpfandrechte absichern können. Diese Art der Absicherung wird von Banken akzeptiert, da sie sich ausschließlich auf unbewegliche Vermögenswerte bezieht.

Formen des Grundpfandrechtes

Es gibt verschiedene Formen von Grundpfandrechten, darunter die Grundschuld, die Hypothek und die Rentenschuld. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass bei der Hypothek der Grundbucheintrag sofort gelöscht wird, wenn das Darlehen beglichen wurde, während die Grundschuld als Sicherheit für künftige Kredite im Grundbuch bestehen bleiben kann.

Grundschuld und Hypothek

Die Grundschuld und die Hypothek sind die beiden Hauptformen der Grundpfandrechte. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an ein bestimmtes Darlehen gebunden und bleibt nach jeder Rückzahlung des Kreditnehmers vollständig erhalten. Die Grundschuld kann flexibel genutzt werden und bietet die Möglichkeit, sie auch für weitere Finanzierungen zu verwenden, ohne eine neue Grundpfandrechtsbestellung vornehmen zu müssen. Die Eintragung aller Grundpfandrechte erfolgt durch den Notar im Grundbuch und bleibt bis zur Begleichung der Schulden bestehen – eine Löschung der Grundschuld erfordert demnach einen Antrag und die Zustimmung der Bank.

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