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Denkmalschutz

Der Denkmalschutz von Immobilien umfasst spezifische Gebäude oder Teile von Gebäuden, die aufgrund ihres kulturellen Erbes schützenswert sind und besonderen Schutz erfordern. Allerdings stehen alte Gebäude nicht automatisch unter Denkmalschutz, denn die Kriterien unterscheiden sich je nach Bundesland. Beispiele für häufig unter Denkmalschutz stehende Gebäudetypen sind Schlösser, Kirchen, Fachwerkgebäude und Wassertürme.

Denkmalimmobilie

Die Bewertung von Denkmalimmobilien erfolgt anhand verschiedener Kriterien wie Baujahr, Architektur und historischer Bedeutung. Die lokale Denkmalbehörde trägt das Gebäude in die Denkmalliste ein, um es vor Abriss oder baulichen Veränderungen zu schützen. Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Denkmalschutz. Dazu zählen:

  • Baudenkmäler
  • Die bekannteste Form des Denkmalschutzes betrifft Gebäude, dazu gehören Schlösser, Burgen, Kirchen, Gutshäuser und Fachwerkgebäude.
  • Boden- und Kulturdenkmäler
  • Auch Boden- und Kulturdenkmäler, wie archäologische Fundstätten oder von Menschen geschaffene Kunstwerke, können unter Denkmalschutz stehen.

Denkmalschutz beantragen

Die Denkmalschutzbehörde entscheidet auf Basis des Denkmalschutzgesetzes des jeweiligen Bundeslandes, ob eine Immobilie als Denkmal eingestuft wird oder nicht. Eigentümer können auch selbst Denkmalschutz beantragen, wenn ausreichend Gründe vorliegen, beispielsweise die Unzumutbarkeit der Instandhaltung.

Besonderheiten denkmalgeschützter Immobilien

Fällt eine Immobilie erst einmal unter den Denkmalschutz, müssen Eigentümer allerdings einige Besonderheiten beachten. So erfordert unter anderem jede bauliche Veränderung an denkmalgeschützten Immobilien erfordert eine Genehmigung. Beispiele hierfür sind Streichen von Wänden, Fensteraustausch und energetische Sanierung.

Trotz Einschränkungen ist jedoch vorteilhaft, dass denkmalgeschützte Immobilien steuerliche Vorteile bieten. Die Denkmalschutz-Abschreibung erlaubt die Absetzung von Modernisierungskosten über zwölf Jahre. Eigentümer, die selbst in einer Denkmalschutz-Immobilie wohnen, können neun Prozent der Investitionen über zehn Jahre steuerlich abschreiben.

Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie lohnt sich besonders für langfristig orientierte Eigentümer. Eine Amortisation innerhalb von 15 Jahren ist empfehlenswert.

Vor- und Nachteile denkmalgeschützter Immobilien

Der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie bietet den Käufern eine Vielzahl von Vorzügen:

  • Einzigartige historische und architektonische Bedeutung
  • Steuerliche Vergünstigungen für Eigentümer und Vermieter
  • Möglichkeit zur Erzielung hoher Mieten für Vermieter
  • Attraktive staatliche Förderungen für Eigentümer
  • Rentabilität als Langzeitinvestition und potenzielle Wertsteigerung

Allerdings sind auch einige Nachteile beim Denkmalschutz zu berücksichtigen:

  • Strenge Sanierungsauflagen
  • Verpflichtung zur Instandhaltung
  • Höhere Kosten und Aufwand für Sanierung im Vergleich zu nicht denkmalgeschützten Gebäuden
  • Finanzielle Verluste bei schnellem Wiederverkauf

 

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