Als Faktor bei der Bewertung von Grundstücken ist der Bodenrichtwert zentral beim Kauf und Verkauf von Immobilien sowie in verschiedenen rechtlichen und steuerlichen Kontexten. Der Bodenrichtwert gibt an, wie viel ein Quadratmeter unbebauter Grundstücksfläche in einer bestimmten Region an durchschnittlich kostet. Er wird durch die Analyse regionaler Kaufpreise ermittelt und ist eine wertvolle Orientierung für den Wert eines Grundstücks.
Ermittlung des Bodenrichtwerts
Der gesetzliche Rahmen für die Ermittlung des Bodenrichtwerts wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) vorgegeben. Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind in der Regel für die Ermittlung des Bodenrichtwertes zuständig. Diese Ausschüsse setzen sich aus unabhängigen Sachverständigen zusammen, die die Kaufpreise von Grundstücken in einer bestimmten Region analysieren.
Der Bodenrichtwert berücksichtigt verschiedene Faktoren, darunter die Lage des Grundstücks, den Erschließungsgrad, die Bebauungsmöglichkeiten, Form und Größe des Grundstücks sowie die vorgesehene Nutzung. Hierbei spielt vor allem die Lage eine wichtige Rolle, da eine gute Infrastruktur und Attraktivität der Umgebung den Wert steigern können. Auch Umwelteinflüsse, Bodenbeschaffenheit und andere allgemeine Eigenschaften fließen in die Wertermittlung ein.
Nutzen des Bodenrichtwerts
Der Bodenrichtwert dient als Grundlage für die Wertermittlung von unbebauten Grundstücken. Er wird verwendet, um den Bodenwert zu berechnen, indem er mit der Grundstücksfläche multipliziert wird. Bei bebauten Grundstücken ist eine komplexere Bewertung erforderlich, die neben dem Bodenrichtwert auch andere Faktoren wie Gebäudestandard, Baujahr und Mietroherträge berücksichtigt.
Grundsätzlich bildet der Bodenrichtwert die Basis für die Preisgestaltung beim Verkauf von unbebauten Grundstücken. Auch bei der Besteuerung von Grundstücken, einschließlich Grunderwerbsteuer und Erbschaftssteuer, ist er ein wichtiger Indikator. Der Bodenrichtwert wird in der Grundsteuererklärung angegeben und beeinflusst die steuerlichen Verpflichtungen.
Bodenrichtwert ist einsehbar
Eigentümer können den Bodenrichtwert für ihre Immobilie in Bodenrichtwerttabellen oder Bodenrichtwertkarten in Eigenregie einsehen. Diese sind bei den örtlichen Gutachterausschüssen, Kataster- und Vermessungsämtern kostenlos verfügbar. Auch Internetportale der Bundesländer bieten Zugang zu den Bodenrichtwerten. BORIS-D, ein länderübergreifendes System, das Daten zu Bodenrichtwerten bereitstellt, ist kostenlos online verfügbar und gibt einen ersten Anhaltspunkt. Zu beachten ist allerdings, dass dies keine amtliche Auskunft ersetzt.