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Förderung Energieberatung 2024

Geschrieben/ zuletzt aktualisiert am 25. Juni 2024

Die Förderung, die Hausbesitzer bisher für eine Energieberatung in Anspruch nehmen konnten, wird 2024 weitestgehend gestoppt. Als Folge davon müssen Eigentümer die Kosten einer Energieberatung, die für den Einbau einer Gasheizung vorausgesetzt wird, in Zukunft allein tragen. Energetische Sanierungen gehen infolgedessen nicht mehr so kosteneffizient und reibungslos wie früher vonstatten.

Das müssen Hausbesitzer nun zum Einbau fossiler Heizungen und zur Energieberatung 2024 wissen:

Was ist Energieberatung?

Die Energieberatung steht im engen Zusammenhang mit der energetischen Sanierung von Gebäuden. Diese spezialisierte Beratung hat das Ziel, den Energieverbrauch in Gebäuden zu optimieren und somit die Energieeffizienz nachhaltig zu steigern. Energieberater analysieren den aktuellen Zustand von Gebäuden und empfehlen konkrete Maßnahmen, mit denen sich der Energieverbrauch verringern lässt. Hierbei können effizientere Heizungs- und Belüftungssysteme, der Austausch von Fenstern und Türen, eine verbesserte Dämmung oder die Integration erneuerbarer Energien eingeschlossen sein.

Durch eine maßgeschneiderte Beratung erhalten Eigentümer unterstützende Empfehlungen, um gezielte Maßnahmen zur energetischen Optimierung zu erkennen und umzusetzen.

Vor einer energetischen Sanierung ist eine Energieberatung Pflicht.

Förderung Energieberatung 2023

Im Kontext der energetischen Sanierung standen bis Ende 2023 auch Fördermöglichkeiten für Energieberatungen zur Verfügung. Durch staatliche Förderprogramme wie das Bundesförderprogramm für Energieeffizienz im Gebäudebereich (BEG EM) konnten die Kosten für professionelle Energieberatungen teilweise oder sogar vollständig übernommen werden. Diese Förderung ermöglichte es Eigentümern und Bauherren, gut informierte Entscheidungen über effiziente Sanierungsmaßnahmen zu treffen. Die finanzielle Unterstützung für Energieberatungen erleichterte den Zugang zu fachkundigem Wissen und trug nachhaltig zur Verbesserung der energetischen Qualität von Gebäuden bei.

Förderfähig waren 80 % des Beratungshonorars und maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie 80 % des Beratungshonorars mit maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit drei Wohneinheiten oder mehr.

Neue Förderrichtlinien im Überblick

Der Kostenzuschuss für eine verpflichtende Energieberatung wird ab 2024 gestoppt. Eigentümern, die energetische Sanierung anstreben, stehen allerdings anderweitige Fördermittel der Bundesregierung zur Verfügung. Neue Fördermaßnahmen treten ab 2024 in Kraft treten. Hier sind wichtige Informationen für Sanierungsinteressierte, die von den Fördermöglichkeiten profitieren möchten:

  • Zuschuss und Ergänzungskredit: Neben einem direkten Zuschuss besteht die Möglichkeit, einen Ergänzungskredit für förderfähige Ausgaben bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit zu erhalten. Für selbstgenutztes Wohneigentum mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro ist zudem eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten möglich.
  • Zuständigkeiten: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist für den Zuschuss für neue Heizungen und Förderkredite zuständig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hingegen ist verantwortlich für den Zuschuss bei der Errichtung, dem Umbau und der Erweiterung von Gebäudenetzen sowie für Maßnahmen an Gebäudehüllen, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.
  • Neue Anforderungen bei der Antragstellung: Ein wesentlicher Punkt ist die geänderte Antragstellung. Der Förderantrag für einen Zuschuss muss nun nach Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags gestellt werden. Dieser Vertrag sollte eine auflösende oder aufschiebende Bedingung der Förderzusage enthalten und das voraussichtliche Umsetzungsdatum der beantragten Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums.
  • Übergangsfristen beim Tausch von Heizung auf Wärmepumpen: Wer seine Heizungen bis zum 31. August 2024 austauschen will, kann den Förderantrag für diesen Heizungstausch bis zum 30. November 2024 nachholen.
  • Verlängerter Bewilligungszeitraum: Der Bewilligungszeitraum für Einzelmaßnahmen und Heizungstausch wird von 24 auf 36 Monate erhöht.

Förderung für Heizen mit erneuerbaren Energien

Heizen mit erneuerbaren Energien steht bei den neuen Richtlinien zu den Fördermitteln im Fokus, und obwohl die Förderbedingungen komplex sind, bieten sie attraktive Anreize. Selbstnutzende Eigentümer haben demnach unter anderem die Möglichkeit, eine Gesamtförderung von bis zu 70 Prozent zu erhalten, während die Obergrenze für Vermieter bei 55 Prozent liegt. Eine einheitliche Basisförderung von 30 Prozent gilt für alle Heizungen, die auf erneuerbaren Energien basieren. Zusätzliche Anreize in Form von verschiedenen Boni, darunter Einkommens-Bonus, Klimageschwindigkeits-Bonus und weitere Staffelungen, ermöglichen es selbstnutzenden Hausbesitzern, ihre Förderungen um bis zu 30 Prozent zu erhöhen und somit deutliche Kosten zu sparen.

Förderung für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist zentral für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung. Die Förderung erstreckt sich über die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen, wobei auch die Optimierung der Heizungsanlage förderfähig ist. Ein weiterer Pluspunkt sind zusätzliche Bonuszahlungen, die für bestimmte energetische Maßnahmen gewährt werden, darunter Verbesserungen an der Gebäudehülle.

Fazit

Ab 2024 sind verpflichtende Energieberatungen im Vorfeld einer energetischen Sanierung nicht mehr förderfähig – Hausbesitzer müssen die Beratungskosten zukünftig demnach aus eigener Tasche zahlen.

Dank der neuen Förderrichtlinien für Sanierungsmaßnahmen bieten sich Eigentümern allerdings einige Chancen, die energetische Modernisierung kosteneffizient voranzutreiben. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die erweiterte Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien, die einen zusätzlichen Anreiz schafft, nachhaltige Technologien zu integrieren. Zudem unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Maßnahmen zur energetischen Verbesserung von Gebäudehüllen, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.

 

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