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Aufgaben einer Hausverwaltung

Geschrieben/ zuletzt aktualisiert am 4. April 2024
Aufgaben einer Hausverwaltung

Die effiziente Verwaltung von Immobilien ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, die sowohl individuelle Wohnungseigentümer als auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) betrifft. Aber welche Aufgaben übernimmt die Hausverwaltung und worin unterscheidet sich die WEG-Verwaltung von der Mieteigentumsverwaltung? In diesem Beitrag definierten wir die Hausverwaltung im Detail und gehen auf zentrale Themen wie Verantwortlichkeiten, Kosten, Mietangelegenheiten und Alternativen ein.

 

Hausverwaltung Definition

Obwohl der Begriff „Hausverwaltung“ häufig allgemein und weitläufig verwendet wird, unterscheidet er sich je nachdem, welche Immobilie verwaltet wird. In Bezug auf Eigentumswohnungen wird oft von Mietverwaltung gesprochen, während bei Wohnanlagen der Begriff WEG-Verwaltung verwendet wird. Die WEG-Verwaltung behandelt wirtschaftliche, bauliche, kaufmännische und rechtliche Angelegenheiten gemäß den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes, das verbindliche Regelungen festlegt.

 

Verwaltung von Mieteigentum (Mietverwaltung)

In Fällen von Eigentumswohnungen mit nur einem Eigentümer besteht die Möglichkeit, die Verwaltungsaufgaben an eine Mietverwaltungsgesellschaft zu übertragen. Typische Aufgaben umfassen dabei die Verwaltung der Mieteinnahmen, das Erstellen von Nebenkostenabrechnungen, Neuvermietungen, die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten sowie die Koordination von Wartungsarbeiten. Der Vermieter hat auch die Verantwortung, Dienstleister zu beauftragen, die sich um die Instandhaltung der Immobilie kümmern, wie beispielsweise um die Treppenhausreinigung.

 

WEG-Verwaltung

Die Aufgaben einer Hausverwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Verwaltung) werden durch das Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Demnach gehören finanzielle, kaufmännische und technische Unterstützung zu den Verwaltungsaufgaben, von der Organisation von Eigentümerversammlungen bis zur Instandhaltung der Immobilie. Technische Aufgaben umfassen unter anderem die Sanierungsplanung sowie das Durchführen von erforderlicher Reparaturmaßnahmen.

 

 

Wie viel kostet es eine Hausverwaltung?

Die Ausgaben für die Verwaltung von Immobilien variieren stark je nach Anzahl der Wohneinheiten, dem Umfang der Dienstleistungen und der geografischen Lage der Immobilie. Laut dem Deutschen Immobilienverwalterverband (DDIV) beläuft sich die Kostenbandbreite in der Mietverwaltung auf etwa 20 bis 30 Euro pro Wohneinheit im Monat. Die Gesamtkosten können auch von den zusätzlichen Leistungen der Verwaltungsgesellschaft abhängen. Allgemein ist die WEG-Verwaltung tendenziell kostengünstiger im Vergleich zur Mietverwaltung – bei einer spezialisierten Hausverwaltung liegen die monatlichen Gebühren jedoch in der Regel höher.

 

Das sind die Vorteile einer Hausverwaltung

  • Effiziente Immobilienverwaltung
  • Umfassende Verwaltungsaufgaben
  • Zeitersparnis
  • Professionelles Know-how
  • Entlastung von administrativen Aufgaben
  • Transparente Kommunikation
  • Wertsteigerung der Immobilie
  • Klare Kostenplanung
  • Netzwerk aus Handwerkern, Anwälten und Versicherungen ermöglichen Einsparungen

 

Verwalter richtig beauftragen und kündigen – so geht’s

Ein Immobilienverwaltungsunternehmen erhält die Verantwortung für einen Verwaltungsvertrag, der die Art seiner Tätigkeit definiert. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft liegt die Auswahl des Verwalters in der Hand der Eigentümerversammlung, während individuelle Eigentümer separate Verträge einzeln unterzeichnen. Im Verwaltungsvertrag sollten Laufzeit und Kündigungsfristen klar definiert sein, damit es nicht zu Missverständnissen oder Unstimmigkeiten kommt. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden die Kandidaten durch Mehrheitsbeschluss ausgewählt und die Vertragslaufzeit erstreckt sich in der Regel auf bis zu fünf Jahre. Die Beendigung der Hausverwaltung erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Wohnungseigentümer können einen Verwalter absetzen, wofür jedoch eine separate Kündigung erforderlich ist. Bei der Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung erfolgt die Kündigung von Verträgen in der Regel bis zu drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit – im Falle eines berechtigten Grundes kann der Vertrag jedoch innerhalb von zwei Wochen fristlos gekündigt werden.

 

Fazit

Eine professionelle Hausverwaltung ist essenziell für den erfolgreichen Betrieb einer Immobilie, sei es eine Mietwohnung oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die Kosten für eine solche Verwaltung variieren je nach Größe, Lage und Umfang der Leistungen. Zwar ist eine Selbstverwaltung möglich, allerdings ist diese in der Regel nur bei kleineren Immobilien umsetzbar. Große Immobilien profitieren von der professionellen Hausverwaltung, da diese Zeit und Aufwand sparen. Die Möglichkeit der Selbstverwaltung sollte basierend auf Haushaltsgröße und Struktur demnach überlegt werden.

Unsere Immobilienexperten stehen Ihnen bei allen Belangen rund um die Immobilienverwaltung gerne Rat und Tat zur Seite.

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