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Drohender Förderstopp auf Grundlage nicht genehmigtem Bundeshaushalt 🇩🇪

Die Energieberatung und der damit verbundene individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) sind maßgebend von einem genehmigten Bundeshaushalt in 2025 abhängig.

Anbei ein kleines Rechenbeispiel um einfach zu verstehen welche Förderungen Ihnen mit einem iSFP zustehen den Sie in 2024 beantragen.
Aufgrund der politischen Situation ist mit einem Förderstopp zu Beginn 2025 zu rechnen. Jetzt genehmigten Bundeshaushalt 2024 noch für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans nutzen!

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Häufig gestellte Fragen: Zum möglichen bevorstehenden Förderstopp in 2025

  • Kann ich 2025 noch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen?

    Aktuell ist der nicht genehmigte Bundeshaushalt 2025 maßgebend für eine drohende nicht mögliche Förderung des individuellen Sanierungsfahrplans 2025.

  • Wann sollte ich mit der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans beginnen?

    Wenn Sie 2025 eine energetische Sanierung planen, raten wir Ihnen mit der Antragsstellung zum individuellen Sanierungsfahrplan unbedingt noch in 2024. Somit können Sie von den aktuellen Förderungen noch profitieren.

  • Für wen lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

    Ein iSFP lohnt sich für alle Immobilieneigentümer die in den nächsten Jahren vor der energetischen Sanierung Ihrer Immobilie stehen. Dabei kommt es bei der Gestaltung der einzelnen Maßnahmen auf die richtige Reihenfolge an, die eine Modernisierung des Gebäudes erst richtig effizient machen. Diese ganzheitliche Betrachtung Ihrer Immobilie bilden wir in unserer ausführlichen Beratung ab.

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Drohender Förderstopp durch nicht genehmigten Bundeshaushalt

Jetzt genehmigten Bundeshaushalt 2024 noch für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans nutzen!

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